Raumordnungsplanung: Die Grundlage aller öffentlich-rechtlicher Plan- und Baugenehmigungen
Unser Land und unsere Flächen sind endlich, weshalb wir trotz vielfältiger Bauvorhaben eines nie aus den Augen verlieren dürfen: Die nachhaltige Sicherung und Entwicklung unseres Lebensraumes. Unsere Experten der Raumordnungsplanung befassen sich mit der räumlichen Entwicklung des Landes. Wichtigste Aufgabe: Die vielfältigen Nutzungsansprüche in Einklang zu bringen.
Unser Team der Raumordnungsplanung berücksichtigt u.a. gesetzliche Rahmenbedingungen sowie politische Vorgaben und kann so der nachhaltigen Sicherung unseres Lebensraumes gerecht werden. Neben den Wünschen des Bauherrn stehen gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen, wie auch die soziale und ökologische Verantwortung gegenüber der Umwelt an erster Stelle. So ist es den Geographen, Landschaftsarchitekten, Landespflegern, Raumplanern, Juristen und Biologen unseres Teams möglich, zukunftsfähige Konzepte und Pläne zu entwickeln. Dabei arbeitet das Team Raumordnungsplanung eng mit den Kollegen im Baugrundinstitut sowie im Tiefbau zusammen. Ziel ist es, die optimale Basis für die Durchführung zahlreicher Projekte zu schaffen.
Unsere Leistungen – vom Entwicklungskonzept bis zur Umweltverträglichkeitsstudie:
Ein Flächennutzungsplan stellt dar, welche Flächen künftig wie genutzt werden sollen, z. B. als Bauflächen, als Verkehrsflächen oder als Flächen des Außenbereichs (Landwirtschaft, Wald, etc.).
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen legen Planer genau fest, welche Bebauung eines Grundstücks zulässig ist. So entsteht ein wichtiges Steuerungselement für die städtebauliche Entwicklung.
Bei der Erarbeitung von regionalen und städtebaulichen Entwicklungskonzepten arbeitet unser Team Raumordnungsplanung eng mit den Kommunen und der Bürgerschaft zusammen. Ein umfassendes Gesamtkonzept beschreibt am Ende die Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde für mehrere Jahre.
Bei der Freianlagenplanung kümmern wir uns um die Gestaltung von Freiflächen, die Gegenstand einer gesamtheitlichen Planung sind. Dazu zählen z. B. Spielplätze oder der Außenbereich eines Unternehmensstandortes.
Bei diesem Instrument der Raumordnung prüfen wir überörtlich raumbedeutsame Maßnahmen auf ihre Raumverträglichkeit. Das Ziel: Mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, um Fehlplanungen zu vermeiden.
Bei der Erstellung eines Schallgutachtens analysieren unsere Experten Schallquellen. Im zweiten Schritt definieren wir aktive oder passive Schutzmaßnahmen gegenüber Verkehrs-, Gewerbe- oder Sportanlagenlärm für Baugebiete oder die angrenzende Nachbarschaft.
Ein Landschaftsplan stellt Ziele für den Schutz der Ressourcen, für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Landschaftsbild dar. Damit gibt er einen Handlungsrahmen für den Schutz von Natur und Landschaft bzw. deren Entwicklung vor.
Der Grünordnungsplan bildet die ökologische Grundlage für den Bebauungsplan und konkretisiert die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege. Dabei definieren unsere Planer z.B. die Ausgestaltung einer Ortsrandeingrünung.
Bei der Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplans stellt das Team Raumordnungsplanung alle wesentlichen Aspekte zu Natur und Landschaft im Untersuchungsraum dar. Zudem ermitteln wir den eingriffsbedingten Ausgleichsbedarf.
Durch die Erstellung eines Fachgutachtens zum speziellen Artenschutz stellen wir sicher, dass Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz relevanter Tierarten erarbeitet werden.
Bei der Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie prüfen unsere Spezialisten die Auswirkungen eines geplanten Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter.
Es ist besonders wichtig, betroffene Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Deshalb kümmert sich unser Team Raumordnungsplanung um die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Öffentlichkeitsbeteiligungen. Dazu organisieren wir je nach Projekt Bürgerbeteiligungen, Bürgerveranstaltungen oder auch Bürgerforen.
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