Ablauf der Bodenuntersuchung
Bei der Bodenuntersuchung werden punktuelle Untergrundaufschlüsse hergestellt, um die geologischen Schichten des Bodens zu identifizieren. Besteht dieser z. B. zu einem Großteil aus Kies, ist der Boden im Regelfall tragfähig. Dahingegen sind Böden aus Torf nur sehr gering tragfähig. Die Aufschlüsse werden bei kleinen Bauvorhaben wie z. B. einem Einfamilienhaus in Form von Kleinrammbohrungen mit einem maximalen Durchmesser von acht Zentimeter durchgeführt. Bei großen Bauvorhaben oder schwierigen Untergrundverhältnissen werden großkalibrige Aufschlussbohrungen umgesetzt, wodurch wesentlich höhere Aufschlusstiefen erreicht werden können. Eine ausreichende Erkundungstiefe ist besonders bei größeren Bauvorhaben wichtig, da dort oft sehr hohe Bauwerkslasten in den Untergrund abgetragen werden müssen. Im Rahmen der Bohrungen werden Bodenproben entnommen, die anschließend im bodenmechanischen Labor untersucht werden. Gleichzeitig wird der Grundwasserspiegel eingemessen. So kann geprüft werden, ob beim Bau eines Kellers oder einer Tiefgarage eine Bauwasserhaltung z. B. durch die Grundwasserabsenkung mittels Pumpen betrieben werden muss.
Bodengutachten bildet die Basis für die Planung
Nach der feldtechnischen und bodenmechanischen Bodenuntersuchung werden die gewonnen Daten in einem Bodengutachten zusammengetragen. Dieses gibt Aufschluss über den Aufbau des Untergrunds und die geologischen Einheiten, die dort vorhanden sind. Es wird beschrieben, wie sich die Grundwassersituation verhält, wo der Grundwasserstand ist und wie hoch der Wasserspiegel ansteigen kann. Außerdem enthält das Gutachten alle wichtigen Angaben, die die Planer des Bauvorhabens brauchen. Dazu zählen z. B. Bodenrechenwerte für die Fundamentbemessungen durch einen Statiker.
Auf Basis dieser Angaben kann der Architekt oder Tragwerksplaner festlegen, ob für die Gründung des Gebäudes Sondermaßnahmen getroffen werden müssen. So kommt es häufig vor, dass unter einer Bodenplatte noch ein Bodenaustausch vorgenommen werden muss oder sogar Sondergründungsmaßnahmen, wie z. B. Pfähle erforderlich sind, damit die auftretenden Lasten über den Boden abgetragen werden können. Bei einem Hanggrundstück gibt das Bodengutachten Aufschluss, ob das Grundstück instabil ist und so eine besondere Sicherung der Baugrube vorgesehen werden muss.
Bei einem Bauvorhaben mit Keller oder einer Tiefgarage sollte der Boden zudem chemisch untersucht werden, da das ausgehobene Material entweder durch natürlich vorkommende Stoffe oder durch Altlasten bzw. eine frühere Bebauung vorbelastet sein kann. Der Aushub wird zur Entsorgung in eine Erdaushubdeponie gebracht. Dabei ist es die Pflicht des Bauherren, dem Deponiebetreiber eine Bescheinigung über die Belastung des Materials an die Hand zu geben. Dies stellt auch einen wesentlichen Punkt bei der Vergabe der Erdbauleistungen dar, da die Entsorgung von belastetem Material sehr teuer ist.
Spatenstich ohne Bodengutachten kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen
Wenn kein Bodengutachten erstellt wurde, können erhebliche Mehrkosten auftreten. Ein Klassiker ist, dass das Erdbauunternehmen ohne die vorherige Bodenuntersuchung mit den Erdarbeiten beginnt. Dabei wird beispielsweise festgestellt, dass der Boden torfig ist und überraschenderweise Grundwasser auftritt. Dies führt in der Regel zu erheblichen Mehrkosten, weil darauf mit Sondermaßnahmen reagiert werden muss. So kann z. B. mehr Aushub für den Bodenaustausch anfallen oder es muss sogar eine Spezialgründung auf Pfählen folgen.
Ein anderes Beispiel ist, dass Bauherren ein Grundstück von einem Vorbesitzer oder von einer Erbengemeinschaft erwerben. Anschließend findet der Bodengutachter belastete Materialien, was zu Mehrkosten führt. Um sicher zu sein, sollten sich Interessenten daher am besten noch vor einem Grundstückskauf über mögliche Altlasten informieren oder sich ein Rücktrittsrecht zusichern lassen. Denn wenn das Grundstück erworben wurde, ist der neue Grundstückbesitzer im Regelfall auch Besitzer jeglicher früherer Verunreinigungen.
Auch wenn es während der Bauphase zu keinen unerwarteten Vorkommnissen kommt, kann sich der Verzicht der Bodenuntersuchung auch später noch negativ auswirken. Es existieren viele fertig gestellte Bauvorhaben, bei denen sich alle am Bau Beteiligten nicht intensiv um die Untergrundverhältnisse gekümmert haben. Wenn z. B. im Untergrund eine nicht erkannte, tragfähige Schicht liegt, können auch Jahre nach der Baufertigstellung Setzungen auftreten. Je nach Bauweise kann das zu massiven Rissbildungen bis hin zur Schiefstellung des Gesamtgebäudes führen. Es gibt Fälle in unserer Region, bei denen sich Gebäude um mehrere Dezimeter gesetzt haben oder eine Gebäudehälfte abgesunken ist.
Ohne vorherige Bodenuntersuchung ist auch nicht klar, wie sich die Grundwassersituation verhält. Wenn der Grundwasserspiegel so hoch ansteigen kann, dass das Untergeschoss mit diesem in Berührung kommt und das Gebäude nicht entsprechend abgedichtet wurde, können dauerhaft Probleme auftreten. So kann es zu Feuchtigkeitsbildung an den Wänden kommen, wodurch Schimmel entsteht. Im Extremfall wird der Keller mit Grundwasser geflutet.
Bodengutachten gibt Planungssicherheit bei vergleichsweise geringen Kosten
Die Erstellung eines Bodengutachtens liegt im Verhältnis zur Gesamtbausumme heutzutage deutlich unter einem Prozent. Dafür gibt es eine erhöhte Planungssicherheit, auf der die Kosten für die Gründung des Bauwerks aufgestellt werden können. Fakt ist: Wenn erst der Baggerfahrer beim Bodenaushub feststellt, dass ein Bodengutachten notwendig gewesen wäre, muss der Bauherr erhebliche Mehrkosten für die Herstellung des Untergrunds einplanen. Zudem treten deutliche und kostenträchtige Verschiebungen bei der Bauausführung auf. So ist das Bodengutachten im Rahmen der Planungs- und Kostensicherheit eine finanzielle Investition, die sich sicherlich auszahlt.